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Schulverein – Träger unserer Schule

Der Schulverein „Freie Waldorfschule Münster e.V.“ betreibt unsere Schule als pädagogische Einrichtung. Er ist dafür verantwortlich, dass die waldorfpädagogischen Vorstellungen von Erziehung und Bildung verwirklicht werden. Zu den Mitgliedern des Vereins zählen alle Lehrer der Schule sowie die Eltern oder andere Erziehungsberechtigte der Schüler.

 

Eine selbstverwaltete Schule bedarf natürlich einer organisatorischen Struktur, um die vielfältigen Aufgaben bewältigen zu können. An unserer Schule teilen sich mehrere Organe diese Aufgaben:

Rat der Schule

Der Rat der Schule tagt jeden zweiten Monat im Wechsel mit der Eltern-Lehrer-Konferenz in öffentlicher Sitzung. Ordentliche Mitglieder des Rates im Sinne der Satzung sind die zwei gewählten Elternvertreter jeder Klasse, die vom Lehrerkollegium entsandten Lehrer sowie die Vorstandsmitglieder. Stimmberechtigt sind je Klassenstufe ein Elternvertreter und ein Lehrer sowie die Vorstandsmitglieder. Der Rat der Schule berät alle Angelegenheiten, die das Leben der Schule betreffen, bietet den verschiedenen Arbeitskreisen Gelegenheit zu berichten und trifft Beschlüsse, sofern die Satzung nicht andere Organe dafür für zuständig erklärt. Er sorgt für die Mitwirkung der Eltern an der Gestaltung des Schulwesens nach Artikel 10 der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Vorstand ist an die Beschlüsse des Rates der Schule gebunden.

 

Der Rat der Schule tagt während der Schulzeit jeweils am 3. Dienstag im Monat (alle zwei Monate im Wechsel mit der ELK) ab 20:00 Uhr.

Vorstand

Der Vorstand besteht aus je drei Vertretern der Elternschaft und des Lehrerkollegiums sowie aus zwei Mitgliedern des Vereins zur Förderung der Waldorfpädagogik Münster e.V.. Die Vertreter der Eltern werden durch die stimmberechtigten Elternvertreter der 13 Klassen, die Vertreter der Lehrer durch das Lehrerkollegium gewählt. Die Vertreter des Vereins zur Förderung der Waldorfpädagogik Münster e.V. werden vom Vorstand dieses Vereins entsandt. Alle Mitglieder des Vorstands müssen vom Rat der Schule vor Amtsantritt bestätigt werden. Die Amtsdauer des Vorstands beträgt, mit Ausnahme des Vorstandsvertreters des Fördervereins, drei Jahre.

 

Er vertritt den Schulverein rechtlich und wirtschaftlich nach außen und stellt für die laufenden Geschäfte einen Geschäftsführer ein. Der Vorstand lädt zu den Sitzungen des Rates der Schule ein und leitet dessen Mitgliedern die Tagesordnung zu. Mindestens einmal im Jahr tritt die Mitgliederversammlung des Schulvereins zusammen. Sie beschließt den Haushaltsplan und entlastet den Vorstand.

 

Der Vorstand trifft sich während der Schulzeit regelmäßig jeden 1. Dienstag im Monat ab 18:00 Uhr. Zusätzlich arbeitet er in verschiedenen anderen Gremien und Arbeitskreisen mit.

Lehrerkollegium

In unserer Schule hat die regelmäßige Zusammenarbeit der Lehrer einen hohen Stellenwert. Sie findet in verschiedenen Konferenzen mit unterschiedlichen Schwerpunkten statt. 

 

Das Zentrum der kollegialen Begegnung ist die pädagogische Konferenz, in der allgemeine pädagogische Themen, Gestaltung des Lehrplans und Entwicklungsfragen einzelner Kinder und Klassen besprochen werden. Diese pädagogische Arbeit wird in Stufenkonferenzen, nach Alter differenziert, ergänzt. Das Konferenzgespräch ermöglicht eine Vertiefung und Erweiterung der waldorfpädagogischen Grundlagen.

 

In der Verwaltungskonferenz werden organisatorische Fragen besprochen und geregelt.

 

Die Schulleitungskonferenz übernimmt und entscheidet verantwortlich alle Aufgaben einer Schulleitung.

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Sie wird vom Vorstand einberufen und von einem Vorstandsmitglied geleitet. Stimmberechtigte Vereinsmitglieder sind beide Elternteile oder die Erziehungsberechtigten eines an der Schule angemeldeten Kindes und alle angestellten Lehrer. Als oberstes Organ des Vereins fasst die Mitgliederversammlung Beschlüsse über Satzungsänderungen, sie genehmigt den Haushaltsplan und entlastet den Vorstand.