Wie wird der Elternbeitrag festgelegt?
Grundsätzlich entscheidet das Aufnahmeteam (Pädagogen, Schulärztin) über die Schulaufnahme eines Kindes in die Freie Waldorfschule Münster. Erst nach dieser Entscheidung erfolgt das vertrauliche Finanzgespräch mit den Eltern. Ziel des Finanzgesprächs ist, den Beitrag zur Eigenleistung (Elternbeitrag) fest zu vereinbaren, der den finanziellen Möglichkeiten der Eltern (Selbsteinschätzung) und den schulischen Erfordernissen entspricht.
Um die finanzielle Basis für die Klassen zu schaffen, ist es notwendig, dass alle Eltern sich ihren Möglichkeiten gemäß an der Finanzierung beteiligen und hierbei das Interesse der Schulgemeinschaft (Solidargemeinschaft) bedenken. Wir wollen allen Kindern, die unsere Schule besuchen wollen, die Möglichkeit geben, zu uns zu kommen.
Dies setzt voraus, dass alle Elternhäuser entsprechend ihren finanziellen Möglichkeiten den Schulbeitrag festlegen. Als Grundlage für die Berechnung der Höhe des Schulbeitrages hat die Mitgliederversammlung beschlossen, 5% vom zu versteuernden Einkommen des Vorjahres für das erste Kind einer Familie zu verwenden (für ein zweites Kind weitere 2%, für ein drittes +1,4%). Bei Erstaufnahme wird zudem eine Aufnahmegebühr von drei Monatsbeiträgen erhoben. Für das ehrenamtlich durchgeführte Finanzgespräch ist es hilfreich, wenn Sie Unterlagen (letzter vorliegender Einkommenssteuerbescheid, aktuelle Einkommensnachweise) mitbringen.
Gebührenübersicht 24/25
Es wird mit einer durchschnittlichen Beitragshöhe pro Kind von 230,00 Euro (Stand: Mai 2024) kalkuliert. Hierbei wird den finanziellen Möglichkeiten der Eltern und kinderreichen Familien Rechnung getragen.